UNSERE GEMEINSCHAFTSSCHULE IST EIN ORT DES LERNENS UND DER BEGEGNUNG.

FÜR UNS ALLE GELTEN FOLGENDE GRUNDSÄTZE:

UNSERE GEMEINSCHAFTS-
SCHULE IST EIN
ORT DES LERNENS
UND DER BEGEGNUNG.
FÜR UNS ALLE
GELTEN FOLGENDE
GRUNDSÄTZE:

Unsere Grundsätze beruhen auf demokratischen Wertvorstellungen.
Sie beinhalten die Achtung anderer, d.h. Wertschätzung ihrer Person, ihrer Arbeit und ihres Eigentums; Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Nationalitäten und Religionen; Sorge für die Umwelt; Gleichberechtigung aller Geschlechter, Schülerinnen und Schülern.

Zu einzelnen Punkten sind nähere Ausführungen erforderlich,  damit der Schulbetrieb geordnet ablaufen kann. Diese wurden in Abstimmung von Schülern,  Eltern und Lehrern getroffen und befinden sich in unserem Orientierungsrahmen.

Weisungsrecht:

Die Lehrkräfte beider Schulen, der/die Hausmeister/in sowie die Schulsekretärin sind in jedem Falle weisungsberechtigt und in ihrem Aufgabenbereich aufsichtspflichtig.
 

Schlussbestimmung:

Die Schulordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz beschlossen.
Sie ist Teil der Schulordnung im Sinne des §23.2 des Schulgesetzes.

Wer diese Regeln missachtet, stellt sich außerhalb der Schulgemeinschaft und muss die Folgen tragen.
Schwere Verstöße ziehen Maßnahmen nach §90 Schulgesetz nach sich.