Antrag auf Befreiung von der verpflichtenden Anwesenheit in der Mittagspause

(erst ab Lerngruppe 8 möglich)
Bitte beachten: Nach der Abmeldung von der Mittagspause ist Essen in der Mensa nicht mehr möglich!

    Hiermit beantrage(n) ich/wir für meine(n)/unsere(n) Tochter/Sohn die Befreiung von der verpflichtenden Mittagspause mit Wirkung ab dem 20. September 2021. Die Befreiung gilt für das laufende Schuljahr und muss danach wieder neu beantragt werden.




    • Als Erziehungsberechtigte(r) übernehme ich/übernehmen wir die Aufsichtsverantwortung ab dem Verlassen des Schulgeländes.

    • Die Schülerunfallversicherung besteht nur auf dem unmittelbaren Weg nach Hause und zur Schule. Andere Tätigkeiten sind nicht versichert.

    • Die Befreiung gilt für die nach Stundenplan ausgewiesene Mittagspausenzeit.

    • Schülerinnen und Schüler, die befreit sind, müssen das Schulgelände in der Mittagspausenzeit verlassen und dürfen erst zum Ende der Mittagszeit das Schulgelände wieder betreten.

    • Die Befreiung von der Teilnahme am Mittagsband begründet keine Ansprüche auf Schülerbeförderung.